Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung für Kurzzeitkennzeichen
(AKB)
Versicherungsbedingungen von BTA
Der Geltungsbereich für die Kurzzeitkennzeichenversicherung:
Albanien
Großbritannien / England
Niederlande / Holland
Slowenien
Andorra
Irland
Norwegen
Spanien
Belgien
Island
Österreich
Tschechische Republik / Tschechien
Bosnien-Herzegowina
Italien
Polen
Türkei
Bulgarien
Kroatien
Portugal
Ukraine
Dänemark
Lettland
Rumänien
Ungarn
Deutschland
Litauen
Russland
Weißrussland
Estland
Luxemburg
Schweden
Zypern
Finnland
Malta
Schweiz
Frankreich
F.Y.R.O.M. / Mazedonien
Serbien
Griechenland
Moldawien
Slowakische Republik / Slowakei
Bitte beachten Sie:
Seit 01.07.12 verweigern die Länder Ungarn und Tschechien
die Ein- und Durchreise mit dem Kurzzeitkennzeichen
Derzeit können nur noch Fahrzeuge mit einem Ausfuhrkennzeichen diese Länder passieren.
Probleme melden unsere Kunden auch aus den Ländern Spanien ,
Portugal , Frankreich , Niederlande /Holland ,
Belgien , Dänemark und Luxemburg.
Wir raten daher dringend zur Verwendung der Ausfuhrkennzeichen für die Einreise
in diese Länder bzw. die Durchreise durch diese o.g. Länder.
Der Versicherungsschutz für die Kurzzeitkennzeichenversicherung ist auf die in der
grünen Karte (IVK) genannten Ländern mit den jeweils gültigen Mindestversicherungssummen
beschränkt.
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass keine Gewähr für die Anerkennung
eines deutschen Kurzzeitkennzeichens zur Aus- bzw. Einreise in die, in der grünen
Karte genannten, Drittländer übernommen werden kann. Verwenden Sie im Zweifelsfall
ein Ausfuhrkennzeichen.
Die Verwendung dieser Kennzeichenschilder im Ausland erfolgt auf eigene Gefahr des
Halters bzw. Fahrers.
Versicherungsbedingungen von Gefion
Der Geltungsbereich für die Kurzzeitkennzeichenversicherung:
Albanien
Großbritannien / England
Montenegro
Slowakische Republik / Slowakei
Andorra
Irland
Niederlande / Holland
Slowenien
Belgien
Island
Norwegen
Spanien
Bosnien-Herzegowina
Italien
Österreich
Tschechische Republik / Tschechien
Bulgarien
Kroatien
Polen
Ukraine
Dänemark
Lettland
Portugal
Ungarn
Deutschland
Litauen
Rumänien
Weißrussland
Estland
Luxemburg
Russland
Zypern
Finnland
Malta
Schweden
Türkei
Frankreich
F.Y.R.O.M. / Mazedonien
Schweiz
Griechenland
Moldawien
Serbien
Bitte beachten Sie:
a) bei CY (Zypern): Für Zypern besteht Versicherungsschutz auf der Grundlage der
grünen Karte nur für diejenigen Gebiete, die unter der Kontrolle der Republik Zypern
stehen.
b) bei SRB (Serbien): Versicherungsschutz auf der Grundlage einer für Serbien ausgegebenen
Grünen Karte gilt für diejenigen Gebiete Serbiens, die unter der Kontrolle der Regierung
der Republik von Serbien stehen.
Seit 01.07.12 verweigern die Länder Ungarn und Tschechien
die Ein- und Durchreise mit dem Kurzzeitkennzeichen
Derzeit können nur noch Fahrzeuge mit einem Ausfuhrkennzeichen diese Länder passieren.
Probleme melden unsere Kunden auch aus den Ländern Spanien ,
Portugal , Frankreich , Niederlande /Holland ,
Belgien , Dänemark und Luxemburg.
Wir raten daher dringend zur Verwendung der Ausfuhrkennzeichen für die Einreise
in diese Länder bzw. die Durchreise durch diese o.g. Länder.
Der Versicherungsschutz für die Kurzzeitkennzeichenversicherung ist auf die in der
grünen Karte (IVK) genannten Länder mit den jeweils gültigen Mindestversicherungssummen
beschränkt.
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass keine Gewähr für die Anerkennung
eines deutschen Kurzzeitkennzeichens zur Aus- bzw. Einreise in die, in der grünen
Karte genannten, Drittländer übernommen werden kann. Verwenden Sie im Zweifelsfall
ein Ausfuhrkennzeichen.
Die Verwendung dieser Kennzeichenschilder im Ausland erfolgt auf eigene Gefahr des
Halters bzw. Fahrers.
Bitte beachten Sie:
Seit 01.07.12 verweigern die Länder Ungarn und Tschechien die Ein- und Durchreise
mit dem Kurzzeitkennzeichen.
Derzeit können nur noch Fahrzeuge mit einem Ausfuhrkennzeichen diese Länder passieren.
Probleme melden unsere Kunden auch aus den Ländern Spanien, Portugal, Frankreich,
Niederlande/Holland, Belgien, Dänemark, Luxemburg, Rumänien und Ungarn (mehr Infos ).
Wir raten daher dringend zur Verwendung der Ausfuhrkennzeichen für die Einreise
in diese Länder bzw. die Durchreise durch diese o.g. Länder.